freizulassen, der sechzehn Jahre alt war, als er am 30. Mai 1997 von einem Strafgericht für Raub und Schusswaffenvergehen (Robbery and Firearms Tribunal) zum Tode verurteilt wurde. Zur Zeit wird er im Aba Gefängnis im Bundesstaat Abia gefangen gehalten, obwohl ein Urteil des Hohen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2001 sein Todesurteil für illegal, null und nichtig erklärt hat. Seine Haftstrafe wurde im Sommer 2009 von lebenslänglich auf zehn Jahre umgewandelt. Allerdings berücksichtigt diese Entscheidung nicht die Jahre, die Okoroafor bisher bereits in Haft verbracht hat.
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Patrick Okoroafor verbrachte beinahe die Hälfte seines Lebens im Gefängnis. Er war vierzehn Jahre alt, als er im Mai 1995 wegen Raub und Entführung verhaftet wurde, ein Verbrechen, das er – wie er
sagt – niemals begangen hat. Die Polizei klagte ihn und sechs weitere schließlich wegen Raubes an. Nach Aussage von Okoroafors Bruder wurden ihm von der Polizei
seine Zähne mit Zangen gezogen und er wurde im
Polizeigewahrsam aufgehängt und geschlagen. Sein Bruder gibt an: „Patrick ging nur zur Polizei, weil diese das Auto, das unsere Mutter
von einem der Verdächtigen gekauft hatte, untersuchen wollte. Dabei wurde er verhaftet. Wir versuchten ihn frei zu bekommen aber
die Polizei weigerte sich.“ Am 30. Mai 1997, im Alter von sechzehn Jahren, wurde Okoroafor
und sechs Mitangeklagte vom Ersten Strafgericht für Raub und Schusswaffen des Bundesstaates Imo zum Tode verurteilt. Dieses
Gericht verweigerte den Angeklagten das Berufungsrecht. Okoroafor und Chidiebere Onuoha, ein Mitangeklagter, der zur Zeit seiner
Verhaftung fünfzehn Jahre alt war, reichten beim Militärverwalter des Bundesstaates Imo einen mit ihrem Alter begründeten Gnadengesuch ein. Der Militärverwalter bestätigte am 18. Juli 1997 die Todesurteile der sechs Mitangeklagten und wandelte Okoroafors Urteil in lebenslängliche Haft. Am 31. Juli wurden die sechs
Männer öffentlich erschossen. Onuoha war siebzehn Jahre alt, als er hingerichtet wurde.
Patrick Okoroafor wurde das Recht auf einen fairen Prozess verweigert. Er bekam keine
Berufungsverhandlung, ein Menschenrecht, garantiert durch die Afrikanische Charta der Menschenrechte (African Charter on Human and People’s Rights), die Nigeria 1983 ratifiziert hat,,
ebenso wie durch den 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Ähnlich garantiert das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1991 von
Nigeria ratifiziert, das Recht bei einer höheren Instanz Berufung einzulegen, indem es vorsieht, dass
das „Urteil und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen von einer höheren, kompetenten,
unabhängigen und unparteiischen Instanz entsprechend den Gesetzen überprüft werden.“
Die nigerianische Verfassung von 1999 garantiert das Berufungsrecht. Im Mai 2000 erlaubte der Hohe
Gerichtshof des Bundesstaates Imo Mr. Okoroafor einen Antrag auf Überprüfung und auf
Akteneinsicht zu stellen, um das Verfahren und das Urteil des Ersten Strafgerichts für Raub und Schusswaffenvergehen des Bundesstaates Imo aufzuheben und ihn aus dem Gefängnis zu entlassen.
Ihm wurde allerdings nicht das volle Berufungsrecht eingeräumt und die Überprüfung des Hohen Gerichtshofes war eingeschränkt.
dass „... seine [Asthma]-Anfälle so häufig und lebensbedrohlich werden, dass sein weiteres
Am 18. Oktober entschied der Hohe Gerichtshof, dass „die am Antragsteller und dem zweiten Beklagten am 30. Mai 1997 verhängten Todesstrafen von diesem Gericht aufgehoben werden, da sie
illegal und damit null und nichtig sind.“ Anstatt einer Haftentlassung als Ergebnis dieses Beschlusses entschied das Gericht, dass „der Antragsteller stattdessen nach Belieben des Gouverneurs des
Bundesstaates Imo inhaftiert bleibe.“ Im November 2001 legte Okoroafor ein Gnadengesuch ein und bat aus dem Gefängnis entlassen zu
werden. In seinem Brief an den Gouverneur von Imo schrieb er: „Das Gerichtsverfahren war für mich ein völliger Alptraum, denn ich bin völlig unschuldig an den Vergehen, deren ich während des
Verfahrens eschuldigt wurde... Ich habe diese Jahre schuldloser Haft weinend, betend und lesend
verbracht.“ Sein Gnadengesuch wurde im März 2002 vom Gouverneur von Imo abgelehnt.
Mehr als sechs Jahre sind seit dem Urteil des Hohen Gerichtshofes vergangen. Okoroafor ist noch
immer im Aba Gefängnis und wartet auf seine Freilassung. Sein langer Gefängnisaufenthalt hat ernste Folgen für seinen Gesundheitszustand; Er leidet unter Asthma und die Gefängnisverwaltung erklärt, Verbleiben im Gefängnis nicht in seinem medizinischen Interesse ist und dass sich sein Zustand
täglich verschlechtert.“ Okoroafor hätte niemals zum Tode verurteilt werden dürfen, da er zur Zeit des Verbrechens, wegen
dessen er verurteilt wurde, unter achtzehn Jahre alt war. Internationale Regeln legen fest, dass Kinder unter achtzehn Jahren nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Der Hohe Gerichtshof von Imo
entschied später, dass das Todesurteil illegal, null und nichtig war.
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